Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Anwendung
Diese Bedingungen sind ausschließlich und nur anwendbar auf alle unsere Verkäufe, Aufträge und kommerziellen Handlungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt, sind widersprüchliche oder abweichende Bestimmungen von unseren Kunden für uns nicht verbindlich. Wir lehnen alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, die auf Briefen, Bestellformularen, Rechnungen oder anderen Dokumenten von unseren Kunden oder Lieferanten vermerkt sind.
Artikel 2 – Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung unserer Waren, Arbeiten oder Aufträge sowie die Annahme unserer Angebote durch schriftliche Unterzeichnung ist bindend, endgültig und unwiderruflich.
Im Falle einer Stornierung behalten wir uns das Recht vor, entweder die Ausführung des Vertrages oder dessen Auflösung zu verlangen, unter der Voraussetzung einer Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises/Auftragswertes, unbeschadet der Vergütung für bereits ausgeführte Arbeiten und Lieferungen oder anderer Schäden.
Artikel 3 – Angebote und Schätzungen
Die Schätzungen sind unverbindlich und höchstens indikativ. Der Käufer kann hieraus keine Rechte ableiten. Alle Maße und Gewichte werden nur zu Informationszwecken und ungefähr angegeben. Sie können keinen Anlass zu Streitigkeiten, zur Verweigerung von Arbeiten und Lieferungen oder zu Preisnachlässen geben.
Die Angebote basieren auf den derzeit gültigen Löhnen und Materialwerten. Sollte es Änderungen in diesen Bereichen geben, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend anzupassen, ohne dass dies dem Kunden das Recht gibt, den Vertrag zu kündigen.
Unsere Angebote umfassen nur diejenigen Leistungen und Lieferungen, die ausdrücklich darin erwähnt werden, wobei davon ausgegangen wird, dass keine anderen Schwierigkeiten oder Probleme auftreten, als die zu Beginn mitgeteilten. Zusätzliche Wünsche unserer Kunden, unvorhergesehene Umstände, zusätzliche Schwierigkeiten, Mehrarbeit – kurz gesagt, alles, was nicht ausdrücklich in unseren Leistungsverzeichnissen und Angeboten erwähnt ist – ist nicht in unserem Preis enthalten.
Die Angebote sind 1 Monat gültig. Geänderte Umstände führen zu Preisänderungen. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen, die von unseren Kunden bereitgestellt wurden.
Artikel 4 – Liefer- und Ausführungsfristen / -bedingungen
Unsere angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen sind, sofern nicht anders vereinbart, lediglich indikativ. Dies bedeutet, dass im Falle einer Nicht-Einhaltung der Fristen unser Kunde weder den Vertrag kündigen noch uns zum Ersatz auffordern noch ein Recht auf Schadensersatz geltend machen kann.
Die Abnahme der Waren und die Inbetriebnahme des Materials, der Installation oder der Einrichtung gelten als Genehmigung und Annahme.
Der Verkäufer garantiert unter keinen Umständen das Wachstum, die Blüte oder die weitere Fortsetzung der gelieferten oder gepflanzten Pflanzen. Die Verantwortung des Verkäufers kann in keinem Fall bei gescheiterter weiterer Kultur der gelieferten oder gepflanzten Pflanzen geltend gemacht werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Arbeiten und Lieferungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben, und dies auf unsere eigene Verantwortung.
Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Materialien, auch wenn deren Marke angegeben ist, durch ähnliche Materialien gleichen Preises und gleicher Qualität zu ersetzen.
Artikel 5 – Haftungsfreistellungspflicht
Unsere Haftungsfreistellungspflichten in Bezug auf Mängel an gelieferten Waren gehen nicht über die unserer Lieferanten hinaus und unterliegen zudem denselben Einschränkungen, die diese Lieferanten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt haben. Unmittelbar nach Durchführung unserer Arbeiten gelten unsere Kunden als verpflichtet, die Ausführung dieser Arbeiten und die gelieferten Materialien auf sichtbare Mängel zu überprüfen.
Unsere Haftung sowie die von uns gewährte Garantie erlischt, wenn die von uns gelieferten Materialien oder Arbeiten abnormen oder außergewöhnlichen Anwendungen, Belastungen und Abnutzungen ausgesetzt werden oder wenn der Kunde oder eine dritte Partei, die nicht ein Beauftragter unserer Firma ist, Reparaturen oder Änderungen vornimmt.
Artikel 6 – Reklamationen
Eventuelle Reklamationen müssen uns per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Ausführung übermittelt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten als akzeptiert. Etwaige Rechnungsbeanstandungen müssen ebenfalls innerhalb der gleichen Frist von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben übermittelt werden.
Alle Arbeiten gelten als endgültig abgenommen, spätestens einen Monat nach Abschluss der Arbeiten, es sei denn, es wurde vor Ablauf dieser Frist ein Abnahmeprotokoll erstellt.
Die Abnahme der Waren und die Inbetriebnahme des Materials, der Installation oder der Einrichtung gelten als Genehmigung und Annahme.
Falls wir in bestimmten Fällen für nicht konforme Lieferungen oder Schäden haftbar gemacht werden, sind wir lediglich verpflichtet, die Waren zu ersetzen und können nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Kosten für den Ersatz, einschließlich der Lade-, Transport-, Entlade- und Umzugskosten, gehen zu Lasten des Käufers. Die zu ersetzenden Teile werden unser Eigentum. Eine Reklamation jeglicher Art darf vom Kunden nicht als Grund genommen werden, Zahlungen zu verweigern oder aufzuschieben.
Artikel 7 – Rechnungsstellung und Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bar und ohne Skonto (auch nicht bei vorzeitiger Zahlung) zu begleichen.
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit von unseren Kunden die Zahlungsbürgschaften zu verlangen, die wir für notwendig erachten.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nur an unserem Geschäftssitz zahlbar, ohne Skonto, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, per Überweisung, Einzahlung oder in bar an eine Person, die das Unternehmen rechtsgültig vertreten kann.
Im Falle der Nichtzahlung innerhalb der vorgenannten Frist wird automatisch und ohne Mahnung ein Zinssatz von 12% pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum berechnet, zuzüglich einer Erhöhung des Rechnungsbetrags um 15%, mindestens jedoch 250 Euro und höchstens 5000 Euro. Dies gilt als vertragliche pauschale Schadensersatzregelung für außergerichtliche Kosten, ohne dass diese Regelung der möglichen Anwendung von Art. 1244 BGB zugunsten des Schuldners entgegensteht.
Bei Nichtzahlung unserer Rechnungen zum Fälligkeitsdatum behalten wir uns das Recht vor, weitere Lieferungen einzustellen, die Arbeiten zu stoppen oder sofortige Zahlung für alle bereits gelieferten Waren zu verlangen, wenn sich die finanzielle Lage des Käufers verschlechtert. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung als aufgelöst zu betrachten, entweder ganz oder für den noch nicht ausgeführten Teil.
Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt
Alle Entwürfe, Studien, Fotos und Zeichnungen bleiben jederzeit unser Eigentum. Sie dürfen in keinem Fall verwendet, mitgeteilt oder kopiert werden, auch nicht teilweise, ohne unsere schriftliche Zustimmung. Bei Feststellung einer unrechtmäßigen Vervielfältigung unserer Dokumente wird eine pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von 25 % des Gesamtwerts dieser Dokumente erhoben.
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Hauptbetrags, der Zinsen und Kosten. Der Kunde übernimmt jedoch das Risiko für die Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Die Waren reisen auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Unter keinen Umständen kann der Verkäufer für Schäden wie Beschädigungen, Diebstahl, Erhitzung, Frostschäden oder Neuwachstum haftbar gemacht werden.
Artikel 9 – Zusätzliche Arbeiten
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind wir berechtigt, jede Ersetzung oder zusätzliche Arbeit auszuführen, deren Notwendigkeit sich während der Ausführung der vertraglich vorgesehenen Arbeiten ergibt, und diese zusätzlichen Arbeiten in Rechnung zu stellen. Dabei kann uns jedoch niemals eine Haftung für die Nichtdurchführung von Ersetzungen oder zusätzlichen Arbeiten angelastet werden, wenn diese nicht vom Kunden ausdrücklich und schriftlich angefordert wurden.
Die Bestellung von Mehrarbeiten oder -lieferungen wird stets durch die Ausführung derselben nachgewiesen, ohne dass eine schriftliche Bestätigung erforderlich ist. Sie werden zu den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Einheitspreisen berechnet und sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
Artikel 10 – Auflösung des Vertrages
Wenn es sich als unmöglich herausstellt, den Werkvertrag in gutem Einvernehmen und gegenseitigem Vertrauen auszuführen, behalten wir uns das Recht vor, diesen jederzeit zu beenden, ohne dass wir in diesem Fall zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet sind.
Falls unser Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen, in welchem Fall dieser von Rechts wegen zu Lasten unseres Kunden aufgelöst wird, der dann verpflichtet ist, neben den Beträgen für bereits ausgeführte Arbeiten eine Schadensersatzleistung in Höhe von 30 % des Vertragswerts zu zahlen, es sei denn, wir stellen fest, dass der von uns erlittene Schaden höher ist als diese 30 %, in welchem Fall der uns zustehende Schadensersatz den gesamten Schaden abdecken muss.
Artikel 11 – Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Verstöße, die die normale Ausführung der Arbeiten, wie sie vom Auftraggeber beauftragt wurden, gegen ein gesetzliches oder regulatorisches Vorschrift darstellen würden. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat.
Artikel 12 – Zuständigkeit und anwendbares Recht
Im Streitfall sind ausschließlich die Friedensgerichte und Gerichte des Gerichtsbezirks "Conseil de l'Arrondissement du Nord" zuständig. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem französischen Recht.